Schimmelbildung in Wohnungen kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Fast immer sind neben dem Verhalten der WohnungsnutzerInnen auch bauliche Umstände Ursache für Schimmel.
Tipp der Mieterhilfe:
Unabhängig von der Ursache des Schimmels muss dieser Schaden unbedingt dem/der VermieterIn gemeldet werden, denn es kann sich hier durchaus um einen ernsten Schaden handeln. Der/Die MieterIn ist verpflichtet Schäden dem/der VermieterIn zu melden, unabhängig davon wer oder was schuld daran ist.
So auch eine Entscheidung des OGH (2Ob165/11w):
Einer durchschnittlichen MieterIn muss die Schädlichkeit langjähriger Schimmelbildung sowohl für die eigene Gesundheit als auch für den Mietgegenstand bewusst sein. Selbst wenn die Ursache der Feuchtigkeits- und Schimmelbildung nicht feststellbar ist, die Unterlassung der Schadensmeldung durch den/die MieterIn führt letztlich zur Gefährdung der Substanz des Mietobjektes und damit zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit des/der MieterIn. Dies kann auch zur Kündigung des Mietvertrages führen. Deshalb unbedingt den Schaden dem/der VermieterIn melden.
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