Aktualisierte Lagezuschlagskarte ab 1.4.2019
Aktualisierung der Lagezuschlagskarte als Reaktion auf die Anhebung der Richtwertmieten im Altbau durch die Bundesregierung
Nachdem die Lagezuschläge an die Grundstückskosten gekoppelt sind, werden diese Werte angeglichen. Die Gebiete in denen ein Lagezuschlag verlangt werden darf, bleiben jedoch unverändert. Die Lagezuschlagskarte und die neuen Werte finden sie hier.
Lagezuschlag nur bei überdurchschnittlicher Lage
Ein Lagezuschlag darf nur bei Wohnungen verlangt werden, für die der Richtwertmietzins zur Anwendung kommt – also solchen, die vor 9. Mai 1945 errichtet wurden und wenn die Lage der Wohnung überdurchschnittlich ist. Die verbesserte Lagezuschlagskarte, die seit Herbst 2018 gültig ist – mit neuen Kriterien – bringt MieterInnen im Altbau bis zu 25 Prozent Mietreduktion. Mit der Adaptierung der Lagezuschlagskarte setzte das Wohnbauressort der Stadt Wien den Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) um, wonach Lagezuschläge nicht mehr ausschließlich auf Grundlage der Grundstückskosten („Grundkostenanteile“) ermittelt werden dürfen.
Service für MieterInnen - MieterHilfe unterstützt kostenlos, kompetent und konsequent
Die MieterHilfe steht MieterInnen bei allen Fragen rund um den Richtwert und den Lagezuschlag mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt MieterInnen dabei, ihre Miete überprüfen zu lassen. Zusätzlich bietet der Online-Mietenrechner die Möglichkeit, die Miete einfach und rasch selbst zu überprüfen. Die Berechnung des Lagezuschlags können Sie über den Rechner der MA25 durchführen.