Roland Schlesinger, Teamleiter Mieterhilfe: "Wir bleiben dran und werden die Mieterinnen und Mieter im Fall einer Berufung vor Gericht unterstützen."
Erfolg für MieterHilfe: Dach muss wiederhergestellt werden!
Nach dem Teilabbriss in einem Wohnhaus in der Radetzkystraße 24-26 hat das Bezirksgericht nun angeordnet, dass das Dach wiederherzustellen ist.
Nach Teilabbriss ist das Dach nun wiederherzustellen
Vor genau einem Jahr begann die Eigentümerin eines Wohnhauses in der Landstraße mit dem Abriss des Daches und des vierten Obergeschosses. Der Fall führte zu breiter, medialer Berichterstattung, da das Haus noch bewohnt ist. Als Spekulationsfall war das Haus bereits vor Beginn des Abbruchs bekannt. Die MieterInnen wurden dabei schon länger von der MieterHilfe unterstützt.
Als Reaktion auf den Abriss brachten die BewohnerInnen unter Koordination der MieterHilfe und mit Unterstützung von Mieterorganisationen einen Antrag bei Gericht ein.
Etappensieg für die MieterInnen
Nun gibt es eine erste gerichtliche Entscheidung: Das Bezirksgericht Innere Stadt hat der Eigentümerin des Wohnhauses folgendes aufgetragen: Das Dach ist wieder herzustellen, in den leerstehenden Wohnungen sind die entfernten Fenster samt Fensterstöcken wieder einzubauen. Dem Begehren der MieterInnen wurde damit entsprochen. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt ist ein Erfolg für die BewohnerInnen.
„Die Stadt Wien setzt sich engagiert und vehement für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ein. Der Fall Radetzkystraße zeigt erneut, wie wichtig die kostenlose Unterstützung der MieterHilfe für Bewohnerinnen und Bewohner ist“, betont Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
„Die MieterHilfe wird den Bewohnerinnen und Bewohnern in der Radetzkystraße beim Kampf um ihre Rechte weiterhin mit voller Kraft zur Seite stehen“, bekräftigt Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.