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Gaál: Zielgerichtete Maßnahmen, um leistbares Wohnen langfristig abzusichern

Landesregierung beschließt Mietpreisdeckel für Student*innen- und Lehrlingsheime, die gefördert errichtet werden, und Ausweitung der Eigenmittelersatzdarlehen für Mieter*innen.

Die nun beschlossenen Änderungen im Bereich von gefördert errichteten Heimen und Eigenmittelersatzdarlehen der Stadt Wien erleichtern den Zugang zum geförderten Wohnbau und bedeuten eine konsequente Weiterentwicklung des Wiener Wohnbaumodells.

„Mit der neuen gesetzlichen Grundlage stellen wir sicher, dass der Eintritt in den geförderten Wohnbau noch niederschwelliger möglich ist. Dafür haben wir die Bedingungen für Eigenmittelersatzdarlehen angepasst und neu geregelt. Außerdem wird ein Mietzinsdeckel für Student*innen- und Lehrlingsheime eingezogen. So sorgen wir dafür, dass Wien auch für zukünftige Generationen leistbar und sozial nachhaltig bleibt“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Unterstützung beim Eintritt in den geförderten Wohnbau: Eigenmittelersatzdarlehen

Angesichts wirtschaftlich angespannter Zeiten und strengen Kreditvergabekriterien im Bankensektor ist es wichtig, die Unterstützung der Stadt Wien beim Zugang zum geförderten Wohnbau anzupassen. Deshalb wird das Angebot der Förderung im Bereich der Eigenmittelersatzdarlehen durch die neue Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 2024, die mit 1.1.2025 in Kraft tritt, erweitert. Das Darlehen hilft somit Wiener*innen für die es schwieriger ist, den Finanzierungsbeitrag für ihre Wohnung durch Bankdarlehen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die neue Verordnung stärkt die soziale Ausgestaltung der Darlehensbedingungen und erweitert den Kreis der Bezieher*innen. 

So werden etwa die Einkommensgrenzen vereinheitlicht und angehoben und durch eine Indexierung abgesichert. Einkommensschwächere Gruppen werden durch einen befristeten Entfall der Rückzahlungsverpflichtung und eine Verlängerung der Gesamtlaufzeit auf maximal 25 Jahre zielgerichtet unterstützt. Im Falle der Verschlechterung der Einkommenssituation ist es zukünftig möglich, durch die Anpassung der Darlehenslaufzeit die monatlichen Ratenzahlungen zu verringern. Außerdem ist der Nachweis eines Mindesteinkommens nicht mehr erforderlich.

Mietzinsbremse für Student*innen- und Lehrlingsheime

Für Heime, die zukünftig gefördert errichtet werden, erfolgen ebenfalls Anpassungen – unter anderem wird eine Beschränkung des Mietzinses und mehr Transparenz für die Überprüfbarkeit der Mietzinsabrechnungen eingeführt.

Dadurch wird sichergestellt, dass speziell für Personengruppen, die in der Regel über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, eine Entlastung erreicht wird und das Wohnen auch weiterhin leistbar bleibt.

 

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