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Kostenfrei, kompetent, konsequent ? das Team der Mieterhilfe unterstützt die Wienerinnen und Wiener im Auftrag von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bei allen Fragen und Anliegen rund ums Wohnen. Unterstützung gibt es auch bei der Kontrolle der Betriebskostenabrechnung.

Kostenlose Überprüfung der Betriebskosten in der Mieterhilfe sowie jederzeit auch online

Stadt Wien bietet kompetente Unterstützung bei der Kontrolle der Jahresabrechnung.

Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das zudem auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2015, als auch jene der Vorjahre zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen, ist unter der Internetadresse www.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wiener und Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

„Leider kommt es immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser´ sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch nachkontrolliert werden. Mithilfe des Wiener Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen“, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Mit dem Online-Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Stadt Wien dafür ein wichtiges Service-Instrument an, wie Ludwig betont. Allen Mieterinnen und Mietern von Mehrparteienhäusern musste nach den Bestimmungen des österreichischen Mietrechtsgesetzes bis 30. Juni die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr zugestellt werden. Darin werden die von der Hausverwaltung getätigten Ausgaben mit den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Betriebskostenbeiträgen gegengerechnet. „Bei der Kontrolle der Abrechnungen bieten wir den Wienerinnen und Wienern mit unseren Servicestellen und dem Online-Rechner eine wichtige Unterstützung an“, so Ludwig.

Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die gesetzlich unzulässig sind.

In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel Ausgaben für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren. Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter

Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener beim InfoCenter „Alles rund ums Wohnen“ von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter „Alles rund ums Wohnen“ mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 18 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar. Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie rechtliche Unterstützung.

Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich

Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

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