Skip to main content

Glossar

Einkommenshöchstgrenzen

Sie und alle mitziehenden Personen, die mit Ihnen in Ihre neue Wohnung ziehen wollen, dürfen nicht mehr netto verdienen, als in der folgenden Tabelle als Einkommenshöchstgrenze steht.

Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien

Anzahl der PersonenNetto-JahreseinkommenNetto-Monatseinkommen (14-mal)
1 PersonEURO 57.600,00EURO 4.114,29
2 PersonenEURO 85.830,00EURO 6.130,71
3 PersonenEURO 97.130,00EURO 6.937,86
4 PersonenEURO 108.420,00EURO 7.744,29
Für jede weitere Personplus EURO 6.330,00EURO 452,14

Geförderte Eigentumswohnungen

Anzahl der PersonenNetto-JahreseinkommenNetto-Monatseinkommen (14-mal)
1 PersonEUR 65.820,00EURO 4.701,43
2 PersonenEUR 98.100,007.007,14
3 PersonenEUR 111.010,00EURO 7.929,29
4 PersonenEUR 123.900,00EURO 8.850,00
Für jede weitere Personplus EUR 7.230,00EURO 516,43

Hier finden Sie die Einkommenshöchstgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen und Superförderung.

Zurück zum Seitenanfang