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Glossar

Bauträger

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben (Neubauten, übergreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten (verkaufen oder vermieten). Da die Interessentensuche oft lange vor Fertigstellung einer Wohnung (Immobilie) beginnt und die Wohnungssuchenden bereits Zahlungen leisten müssen, um sich eine Wohnung sichern zu können, ist die Absicherung dieser Zahlungen besonders wichtig. Das Bauträgervertragsgesetz sieht dafür besondere Sicherungsmodelle vor und gilt für alle Bauvorhaben – egal ob gefördert oder ungefördert – bei denen die ErwerberInnen mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche vor Fertigstellung bezahlen müssen.

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