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Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (ehem. MA 50) ist die zentrale Stelle des geförderten Wohnbaus. Oberstes Ziel ist es, den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten.

Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Die Wiener Schlichtungsstelle ist zuständig für die Durchsetzung der Rechte von MieterInnen, VermieterInnen, zum Beispiel für Mietzins- beziehungsweise Betriebskostenüberprüfungen oder Nutzflächenbestreitungen. Im Bereich des Wohnungseigentums ist sie lediglich zuständig für Nutzwertfestsetzungen.

Die Wiener Schlichtungsstelle ist keine Interessenvertretung von MieterInnen, VermieterInnen oder WohnungseigentümerInnen.

Kontakt

1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon: 01/4000-74498
E-Mail: <link ks@ma50.wien.gv.at - - ks@ma50.wien.gv.at>ks@ma50.wien.gv.at</link>
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Persönliche Beratung: Montag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
 www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle


Wohnbeihilfe

Um Wohnbeihilfe zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag zu stellen. Dabei sind Unterlagen vorzulegen, ohne die das Recht auf Wohnbeihilfe beziehungsweise die Höhe der Beihilfe nicht ermittelt werden können. Der Antrag kann in der zuständigen Wohnbeihilfestelle, per Post oder per Telefax eingebracht werden.

Wohnbeihilfe - weitere Informationen und Antrag 

Wohnbeihilfe

Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen

Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Personen mit geringem Einkommen. Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte (private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen möglich. Auch Angehörige von Wohngemeinschaften können mit den angebotenen Formularen Wohnbeihilfe beantragen.

Service für MieterInnen von Gemeindewohnungen

Die Überweisung der Wohnbeihilfe erfolgt direkt an die Hausverwaltung Wiener Wohnen. In der Folge erhalten Sie die verringerte Gesamtmietzinsvorschreibung von Wiener Wohnen zugesandt.

Kontakt

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. OG und 3. OG
Telefon: 01/4000-74880
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 15 Uhr
Persönliche Beratung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Abgabe von WBH-Anträgen: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe


Wohnbauforschung

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnbauförderung jährlich eine Reihe von Forschungsaufträgen, die der Evaluierung und Weiterentwicklung des Wohnbaus und der Stadterneuerung in Wien dienen. Dazu gehören die kontinuierliche Beobachtung des Wiener Wohnungsmarktes, die soziale Treffsicherheit der Wohnbauförderung, Begleitforschung zu innovativen Wohnprojekten oder die Analyse zukünftiger - auch internationaler - Trends im Bereich Wohnen.

Projekte

Informationen über alle Schwerpunkte sowie Berichte zu abgeschlossenen Wohnbauprojekten gibt es auf www.wohnbauforschung.at. Dort stehen auch Kurzfassungen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

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