Skip to main content

SMART wohnen

Die Stadt Wien reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen mit einem sich verändernden geförderten Wohnungsangebot. Ein Beispiel dafür sind SMART-Wohnungen. Sie bieten Kleinfamilien, Paaren und Singles hochwertigen Wohnraum – bei gleichzeitig niedrigen Mieten.

Bei SMART-Wohnungen steht eine hohe Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig sehr günstigen Eigenmitteln und Mieten im Vordergrund. Sie sind das Vorzeigebeispiel für kompaktes, kostengünstiges Wohnen und werden in unterschiedlichen Größen ausgeführt und angeboten. Dank der sehr intelligenten Grundrissplanung kann jeder Quadratmeter optimal genutzt werden. Varianten bei der Raumaufteilung, bei der Ausstattung und bei den Freiräumen sollen zusätzlichen individuellen Spielraum und Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen.

Kostengünstig nach Maß:

Finanzierungsbeitrag (Baukostenbeitrag und Grundkostenbeitrag): max. € 60,-/m² WNF

SMARTes Beispiel:

Für diese beispielhafte 2-Zimmer-SMART-Wohnung (ca. 55 m²) mit Balkon bestehend aus einer Wohnküche, Schlafzimmer, Bad, WC und Abstellraum betragen die Eigenmittel betragen rund € 3.300.

Die Wohnungen sind, aufgrund des vorgegebenen Wohnungsschlüssels, etwas kompakter als klassische geförderte Wohnungen und bieten dank guter Raumaufteilung und Flexibilität ein komfortables Wohnerlebnis.

SMART-Wohnungen gibt es in verschiedenen Größen:

  • Typ A (1 Zimmer): max. 40 m²
  • Typ B (2 Zimmer): max. 55 m²
  • Typ C (3 Zimmer): max. 70 m²
  • Typ D (4 Zimmer): max. 85 m²
  • Typ E (5 Zimmer): max. 100 m²

So kommt man zu einer SMART-Wohnung:

Jeweils 50 % aller SMART-Wohnungen werden über die Wohnberatung Wien vergeben. Speziell für Jungfamilien, Paare, AlleinerzieherInnen und Singles bietet die Stadt Wien mit den neuen SMART-Wohnungen leistbaren Wohnraum. Die Mieten sind preislich mit Gemeindewohnungen vergleichbar. Daher gelten auch die gleichen Voraussetzungen für das Wiener Wohn-Ticket. Zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen, die von der WohnungswerberIn und allen Mitziehenden zu erfüllen sind, ist daher auch ein begründeter Wohnbedarf nachzuweisen. 

Zurück zum Seitenanfang