Gaál präsentiert Lagezuschlagskarte für Altbauwohnungen
Der Lagezuschlag ist einer der Hauptpreistreiber im System der Richtwertmieten. Die neue Lagezuschlagskarte wird spürbare Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter in Wien bringen.
Neue Lagezuschlagskarte und Lagezuschlagsrechner ab sofort online abrufbar
Lagezuschlagskarte 2018 zum Download
Neue Berechnung der Lagezuschläge bringt Verbesserung für MieterInnen
Die neue Lagezuschlagskarte der Stadt Wien, die zur Beurteilung der Berechnung des Richtwerthauptmietzinses dient, sowie der Lagezuschlagsrechner (Link) sind ab sofort online verfügbar. Mit der Adaptierung der Lagezuschlagskarte setzt das Wohnbauressort der Stadt Wien den Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) um, wonach Lagezuschläge nicht mehr ausschließlich auf Grundlage der Grundstückskosten („Grundkostenanteile“) ermittelt werden dürfen.
Neue Faktoren für Beurteilung des Lagezuschlags
Mit seiner Entscheidung in Sachen Mietrecht zu Beginn dieses Jahres erschwert der Oberste Gerichtshof (OGH) VermieterInnen die Verrechnung von Lagezuschlägen. Der OGH legte ausdrücklich fest, dass die Grundstückspreise nicht alleiniges Merkmal für die Überdurchschnittlichkeit einer Lage sein dürfen. Ebenso wenig ist die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und die Erreichbarkeit eines Nahversorgers innerhalb von fünf Minuten ausreichend, um eine überdurchschnittliche Lage festzustellen und einen Lagezuschlag von den MieterInnen zu verlangen.
Die neue Lagezuschlagskarte entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens. Faktoren wie Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Grünraum, Nahversorgung und der öffentliche Verkehr fließen jetzt in die Beurteilung einer Lage ein. Außerdem dürfen nur noch ähnliche Wohngebiete miteinander verglichen werden. Das gesamte Stadtgebiet als Referenz ist nicht mehr zulässig. Somit müssen VermieterInnen im Mietzinsüberprüfungsverfahren den Nachweis zu erbringen, dass im jeweiligen Fall die Wohnumgebungsfaktoren die Einstufung als überdurchschnittliche Lage zulassen.
Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl ist überzeugt: "Dadurch werden die Mieten günstiger werden."
MieterInnen im Altbau profitieren
Der Richtwerthauptmietzins und damit ein Lagezuschlag kann bei Wohnungen zur Anwendung kommen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen. Das heißt, Wohnungen in Häusern, die vor dem 9. 5.1945 errichtet wurden („Altbau“) und der Mietvertrag ab dem 1.3.1994 abgeschlossen wurde. Eine Ausnahme stellen Wohnungen in sogenannten Gründerzeitviertel dar. Der Gesetzgeber geht hier von einer höchsten durchschnittlichen Lage aus.
Neue Lagezuschlagskarte und Lagezuschlagsrechner online abrufbar
Die Karte und die Lagezuschlagsgebiete sind auch Bestandteil bei der Berechnung der Miete im Altbau. Das heißt, MieterInnen können mithilfe des Wiener Mietenrechners die Höhe ihrer Mietkosten online unter https://mieterhilfe.at/tools/mietenrechner/ überprüfen.
Bei rechtlichen Fragen zur Lagezuschlagskarte oder generell zu Wohn- und Mietrecht können sich alle WienerInnen bei den ExpertInnen der Mieterhilfe kostenlos beraten und ihre Miete überprüfen lassen.