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Alleinerziehende profitieren vom Wohnbedarfsgrund Alleinerziehend

Alleinerziehende profitieren vom Wohnbedarfsgrund Alleinerziehend

Gaál: Erfolgsbilanz für mehr Wohn-Service für Alleinerziehende

Wohnberatung Wien zieht 1,5-Jahres-Bilanz: 383 geförderte Wohnungen über Wiener Wohn-Ticket mit Wohn-Bonus „Alleinerziehend“ vergeben

Alleinerziehende werden von der Stadt Wien in Bezug auf leistbaren Wohnraum besonders unterstützt. Im Sommer 2020 hat die Stadt Wien den Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ als Kriterium für die Vergabe von geförderten Wohnungen eingeführt.

Mit Erfolg: 383 Personen mit einem Wiener Wohn-Ticket mit dem begründeten Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ haben im Zeitraum von 1,5 Jahren (1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021) eine Wohnung erhalten. 

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1.210 geförderte Wohnungen (davon 987 Gemeindewohnungen) an alleinerziehende Wohnungssuchende vergeben. 
Das heißt: Insgesamt erhielt rund ein Drittel von ihnen über das neue Wiener Wohn-Ticket für Alleinerziehende eine geförderte Wohnung. 

„Ich freue mich sehr, dass das Wiener Wohn-Ticket für Alleinerziehende so gut angenommen wird. Alleinerziehende, die in keinem eigenen Mietverhältnis stehen und keine Eigentumswohnung besitzen, erhalten jetzt seit eineinhalb Jahren deutlich leichter Zutritt zum Gemeindebau und damit zum günstigen Segment der geförderten Wohnungen", zieht Vizebürgermeisterin und Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál Bilanz. „Es zeigt sich klar: Damit können wir die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser unterstützen.“

Im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 haben 383 Personen mit einem Wiener Wohn-Ticket mit dem begründeten Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ eine Wohnung erhalten. Davon waren 96 % Frauen und 4 % Männer. Mehr als die Hälfte der alleinerziehenden Wohnungssuchenden (60 %) hat ein Kind, rund 30 % haben zwei Kinder. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1.210 geförderte Wohnungen (davon 987 Gemeindewohnungen) an alleinerziehende Wohnungssuchende vergeben. 

Leistbarer Wohnraum für Alleinerziehende 
Schon vor der Einführung des neuen Wohnbedarfsgrunds wurde Alleinerziehenden in akuter Wohnraumnot geholfen. Ziel der neuen Kategorie war es, Alleinerziehenden, die in keinem eigenen Mietverhältnis stehen und keine Eigentumswohnung besitzen, einen leichteren Zutritt zum Gemeindebau und zu geförderten Wohnungen zu ermöglichen. Damit kann die Stadt Wien die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser unterstützen. 
Mit Wiener Wohn-Ticket zur geförderten Wohnung 
Für das Wiener Wohn-Ticket, die Eintrittskarte in die Welt der geförderten Wohnungen, gelten folgende Grundvoraussetzungen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder deren Gleichgestellte
  • zwei Jahre Hauptwohnsitz an einer Adresse in Wien, bei Alleinerziehenden ist auch ein fünfjähriger Hauptwohnsitz an unterschiedlichen Adressen in Wien zulässig
  • keine Überschreitung der Einkommenshöchstgrenze 

Wer einen begründeten Wohnbedarf nachweisen kann, bekommt auch Zutritt zu Gemeindewohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen (SMART-Wohnungen und wiedervermietete Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro).
Voraussetzung für den begründeten Wohnbedarf als Alleinerziehende*r ist, dass der/die Interessent*in weder ein alleiniges Hauptmietverhältnis hat, noch Eigentümer*in einer Wohnung ist. Mindestens ein minderjähriges Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung überwiegend beim einreichenden Elternteil leben. Kinder von Alleinerziehenden werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angerechnet.

Weitere Infos unter   wohnberatung-wien.at

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