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Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien Christian Bartok steht neben Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträting Kathrin Gaál. Die beiden sind sommerlich gekleidet, Gaál in einem hellblauen Blazer über einer weßen Bluse, Christian Bartok mit Jean und weißem Hemd, bei dem die Ärmel bis zu den Ellenbogen hochgekrempelt sind. Das Wetter ist sonnig und freundlich.

Gaál: Jetzt Betriebskosten checken!

Kostenloser Betriebskosten-Check: MieterHilfe der Stadt Wien unterstützt bei Fragen zur Abrechnung

 

MieterHilfe rät zur Überprüfung der jährlichen Betriebskosten-Abrechnung

Die meisten Mieter*innen erhalten ihre Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni – entweder per Post oder durch einen Aushang am Schwarzen Brett im Stiegenhaus. Im günstigsten Fall ergibt sich daraus eine Gutschrift, die in der Regel mit der übernächsten Mietzahlung verrechnet wird. Mitunter kann jedoch auch eine Nachzahlung fällig werden – ein Umstand, der viele Mieter*innen dazu veranlasst, die Abrechnung genauer zu prüfen. 

Und das zurecht: Die Erfahrung zeigt, dass bei den Abrechnungen leider immer wieder Fehler vorkommen – mitunter zulasten der Mietenden. Die MieterHilfe der Stadt Wien hilft gerne weiter – erreichbar unter der kostenlosen Servicenummer 01/4000 8000.

„Rund um die Betriebskosten herrscht oft Unklarheit, was verrechnet werden darf und was nicht darunterfällt. Die MIeterHilfe schafft hier Klarheit – kostenlos und unabhängig. 

Mit der kostenfreien Prüfung der Betriebskostenabrechnung bietet die MieterHilfe ein wichtiges Service an, das Sicherheit schafft und möglicherweise bares Geld wert ist. Alle Wienerinnen und Wiener sind eingeladen: Nutzen Sie dieses Angebot, lassen Sie Ihre Abrechnung kontrollieren und holen Sie sich Unterstützung – schnell, unkompliziert und ohne versteckten Kosten“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Überprüfung zahlt sich aus

Informieren Sie sich jetzt, ob die vorgeschriebenen Betriebskosten tatsächlich korrekt sind – etwa bei den Kosten für externe Dienstleister*innen oder auch in Hinblick auf klassische Abrechnungsfehler lohnt sich ein genauerer Blick. 

„Unsere Expert*innen wissen genau, worauf bei der Betriebskostenabrechnung zu achten ist. Deshalb kann eine kostenlose Überprüfung für die Mieterinnen und Mieter bares Geld wert sein. Unser Appell lautet: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services und lassen Sie sich beraten. Nur eine Überprüfung bringt Gewissheit, ob tatsächlich alles korrekt verrechnet wurde“, so Christian Bartok, Bereichsleiter der MieterHilfe der Stadt Wien.

Was sind Betriebskosten?

Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten für den Betrieb eines Wohnhauses. Gesetzlich ist durch den Betriebskostenkatalog genau geregelt, welche Positionen darunter fallen. Vermieter*innen sind laut Mietrechtsgesetz (MRG) verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni abzurechnen und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhaus, etwa per Aushang, sichtbar zu machen. Im Rahmen einer mietrechtlichen Erstberatung mit der MieterHilfe ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechtsgesetz im jeweiligen Fall anwendbar ist.

Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechtsgesetzes können den Mieter*innen z.B. als Betriebskosten verrechnet werden:

  • Entrümpelung von herrenlosem Gut
  • Schädlingsbekämpfung
  • Kehrgebühren (Rauchfangkehrer*in)
  • Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen
  • Verwaltungshonorar
  • Müllabfuhr
  • Hausreinigung (Hausbesorger*in, Haus- und Gartenbetreuer*in)

Nicht verrechnet werden dürfen hingegen Erhaltungsarbeiten – also etwa Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen am Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen oder an anderen Gebäudeteilen. Diese Kosten müssen aus der Hauptmietzinsrücklage gedeckt werden. Eine direkte Weiterverrechnung an die Mieter*innen ist in solchen Fällen nicht zulässig.

Rechte und Pflichten der Mieter*innen

Die Pauschalabrechnung ist die gängigste Variante der Betriebskostenvorschreibung. In diesem Fall heben die Vermieter*innen einen monatlich gleichbleibenden Betrag ein und rechnen einmal jährlich, spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, ab.

Um eine detaillierte Überprüfung der Abrechnung vornehmen zu können, ist eine Rechnungseinsicht zu empfehlen. Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im Mietrechtsgesetz bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Die MieterHilfe der Stadt Wien – kostenlos, kompetent, konsequent

Die Expert*innen der MieterHilfe stehen telefonisch unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 -17.00 Uhr zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung wird eine Terminvereinbarung empfohlen. 

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