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Banu A., Tochter der Mieterin, mit Roland Schlesinger von der MieterHilfe und dem Mahnschreiben des Prozessfinanzierers

©WSW/Christian Dusek

MieterHilfe sorgt für Sicherheit

10.000 Euro und unbefristeter Mietvertrag für Mieterin durch Unterstützung der MieterHilfe

  • 10.000 Euro für Mieterin durch Unterstützung der MieterHilfe

  • 5.000 Euro Forderung von Prozessfinanzierer abgewehrt zusätzlich 5.000 Euro Miete zurück und unbefristeter Mietvertrag für Mieterin. 

Ungesetzlich hohe Mieten im privaten Althausbereich haben zu einem neuen Geschäftszweig geführt. Prozessfinanzierer sind Unternehmen, die anbieten, das gesamte Kostenrisiko eines Verfahrens auf Haupt¬mietzinsüberprüfung gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen. Eine meist teure Angelegenheit für MieterInnen.

Emine A. wohnt mit ihrer Familie im 12. Bezirk, Altbau auf 55 m², sie zahlen 465,- Euro Hauptmietzins (Bruttomiete 671,- Euro). Der befristete Vertrag endet 2022. Im Mai 2020 läutet ein umtriebiger Mitarbeiter eines Prozessfinanzierers bei ihr, sagt, er arbeitet mit dem Magistrat für Mieterschutz. Er überzeugt sie, einen Prozessfinanzierungsvertrag zu unterzeichnen, der ihr helfen soll, ihre Miete zu senken. Natürlich sei alles kostenlos, finanziere sich quasi von selbst. Leider unterschreibt sie voreilig. Zweifel, ob dies alles ihre Richtigkeit hat, kommen ihr aber kurz darauf.

Frau A. informiert sich über die Geschäftspraktiken solcher Firmen und beschließt, vom Vertrag zurückzutreten. Worauf die Firma, mit der sie dieses „Haustürgeschäft“ abgeschlossen hatte, ihr per E-Mail eine Forderung über 5.000 Euro unter Androhung einer Klage schickt. 

Mit der MieterHilfe zum Recht
Die verzweifelte MieterIn sucht Hilfe bei den ExpertInnen der MieterHilfe. Diese erkennen sofort, dass die Forderung jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sorgen dafür, dass die Mieterin vom fragwürdigen Vertrag mit dem Prozessfinanzierer zurücktreten kann. 5.000 Euro erspart! Darüber hinaus einigt man sich mit dem Vermieter über die zu hohe Miete, ein befristeter Vertrag bedeutet schließlich 25 Prozent Abschlag vom gesetzlichen Richtwertmietzins. Er erstattet 5.000 Euro an zu viel bezahlter Miete zurück und wandelt den befristeten in einen unbefristeten Mietvertrag um. 

Ende gut – alles gut?
In diesem Fall kann man also klar von einem Erfolg auf ganzer Linie sprechen. Die oft unlauteren Methoden mancher Prozessfinanzierer bedürfen jedoch eines genaueren Blickes. So wie in diesem Fall kommt es leider häufiger vor, dass jemand vorgibt Mitarbeiter der Stadt Wien zu sein und von Haustüre zu Haustüre geht um fragwürdige Verträge abzuschließen.  Bei solchen Haustürgeschäften ist immer Vorsicht geboten. Man sollte vor jeder Unterschrift Verträge ordentlich überprüfen lassen.  
Die ExpertInnen der MieterHilfe raten jedenfalls von solchen Haustürgeschäften ab. MitarbeiterInnen der Stadt Wien kommen nie ohne Terminvereinbarung und haben immer einen Dienstausweis bei sich, den sie üblicherweise auch vorzeigen. Sollten MieterInnen den Verdacht haben, zu viel an Miete zu bezahlen, ist die kostenlose Beratung der MieterHilfe die sicherste Lösung, zu seinem Recht zu kommen. 
 

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