Neben dem Grundstücksbeirat zählen öffentliche Bauträgerwettbewerbe zu den wichtigsten Instrumenten für den geförderten Wohnungsneubau in Wien. Die vom wohnfonds_wien ausgeschriebenen Wettbewerbe wurden 1995 eingeführt. Seitdem werden alle Wohnbauprojekte, die mit Mitteln der Wohnbauförderung des Landes Wien gefördert errichtet werden, von einer interdisziplinären Jury nach den Kriterien Architektur, Ökonomie, Ökologie sowie soziale Nachhaltigkeit bewertet.
Die unabhängige Jury setzt sich aus ExpertInnen aller relevanten Themengebiete zusammen und beurteilt die einzelnen Projekte in objektiver und kritischer Weise. Durch diese Themenstellungen der Wettbewerbsverfahren können ganz gezielt Schwerpunkte gesetzt werden, die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren, zum Beispiel „Gemeinschaftliches Wohnen“, „Wohnen für Generationen“ oder „Kostengünstiges Wohnen“.
Bauträgerwettbewerbe stellen daher ein maßgebliches Lenkungs- und Qualitätssicherungsinstrument der Stadt dar, um ein bedarfsgerechtes und leistbares Wohnungsangebot für WienerInnen zu schaffen.
Zweistufige Bauträgerwettbewerbe
Die ersten „dialogorientierten“ zweistufigen Bauträgerwettbewerbe wurden 2014 für die Standorte „In der Wiesen Süd“ in Liesing und „Wohnen am Marchfeldkanal“ in Floridsdorf durchgeführt. Ein wesentlicher Aspekt dieser Verfahrensart liegt in der bauplatzübergreifenden Sicht- und Planungsweise. Im Anschluss an die konzeptionelle erste Stufe entwickeln die Teams die Projekte im Dialog untereinander und mit der Jury weiter. Gemeinsame Freiraumkonzepte und Mobilitätskonzepte sowie abgestimmte Gemeinschaftseinrichtungen werden dadurch möglich.
4-Säulen Modell
Die offene Kriterienliste der vier Säulen Architektur, Soziale Nachhaltigkeit, Ökonomie und Ökologie versteht sich als Anregung zu einer vertiefenden Auseinandersetzung um die Qualitäten des geförderten Wohnbaus in Wien. Sie bleibt offen für neue Ideen und Konzepte, die entlang der gesellschaftlichen Entwicklung notwendig sind.
Architektur
Städtebau-, Architektur-, Wohn- und Freiraumqualität sind mit den Bedürfnissen der BewohnerInnen in Einklang zu bringen. Erwartet werden zeitgemäße und integrierte Konzepte, die sich schnelllebigen Moden entziehen und die den Wohnbau mit neuen Impulsen versehen. Die Qualität des Wohnungsbaus ist auch immer eine Frage der Beziehung zwischen dem Gebäude und dem Stadtraum, zwischen der Wohnung und dem Wohnumfeld. Neue Lebensmodelle können damit auch zur Herausforderung für eine „andere“, eine „besondere“ Wohnbauarchitektur werden.
Soziale Nachhaltigkeit
Geförderter Wohnraum soll unterschiedlichen Nutzungen, NutzerInnengruppen und Wohnformen durch vielfältig nutzbare Grundrisse, Erschließungs- und Gemeinschaftsflächen und Außenbereiche entsprechen. Dabei ist auf Alltagstauglichkeit und Reduktion der Errichtungs- und Bewirtschaftungskosten durch geeignete Planung zu achten. Darüber hinaus sollen soziale Durchmischung, Mitbestimmungskonzepte, Hausorganisation, identitätsstiftende Maßnahmen und Vernetzung mit sozialer Infrastruktur gestärkt werden.
Ökonomie
Grundanforderung des geförderten Wohnbaus ist die Leistbarkeit von Wohnraum für die NutzerInnen. Durch den Einsatz öffentlicher Förderungsmittel haben Einstiegskosten, laufende Kosten und die vertragliche Gestaltung der Miet- und Kaufverträge in der Beurteilung Priorität. Zielsetzung der ökonomischen Beurteilungskriterien ist ein effizienter und optimaler Mitteleinsatz entsprechend der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowohl hinsichtlich Investitions- als auch Folgekosten im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit.
Ökologie
Schwerpunkte sind die weitere Verbesserung energetischer Standards, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Minimierung von Stoffströmen und Emissionen in der Herstellung von Wohngebäuden. Zugleich sollen Behaglichkeit und „Wohngesundheit“ weiter gesteigert werden. Der Wohnbau soll dazu beitragen, umweltbewusste Lebensstile zu fördern. Die Gestaltung und Ausstattung von Grün- und Freiräumen hat zeitgemäßen, ästhetischen, technischen und ökologischen Kriterien zu entsprechen sowie auch stadtstrukturelle Bezüge herzustellen.