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Superförderung

Einige geförderte Mietwohnungen werden mit Superförderung angeboten, die ergänzend zur Hauptförderung gewährt wird. Diese hat den Vorteil, dass die aufzubringenden Eigenmittel wesentlich niedriger sind als bei anderen geförderten Mietwohnungen. Der Bauträger darf derzeit nur 67,97 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche als Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) von der Mieterin oder dem Mieter einheben. Finanziert wird diese Reduktion durch ein Landesdarlehen mit einer Verzinsung von nur 1 Prozent.

WICHTIG: Bei Wohnungen mit Superförderung muss ein begründeter Wohnbedarf nachgewiesen werden.

Stundung der Rückzahlung

Dieses Landesdarlehen wird über die monatliche Miete zurückgezahlt - hier gibt es jedoch eine weitere Entlastung für MieterInnen mit geringen Einkommen. Werden bestimmte Einkommensgrenzen (nämlich die, die auch für das Eigenmittelersatzdarlehen gelten) nicht überschritten, so muss dieser Teil der Miete nicht bezahlt werden - er wird gestundet.

In welchem Ausmaß diese Stundung erfolgt, hängt vom Einkommen ab:

  • Einkommensgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen im Ausmaß von 12,5 Prozent: Die monatlichen Rückzahlungsraten von 0,70 Euro je Nutzwerteinheit werden gestundet.
     
  • Einkommensgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen im Ausmaß von 7,5 Prozent: Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt 0,35 Euro je Nutzwerteinheit.
     
  • Alle fünf Jahre wird das Einkommen überprüft und festgelegt, in welche Rückzahlungskategorie die jeweiligen Mieterinnen oder Mieter einzuordnen sind.

Für Jungfamilien und Menschen mit besonderen Bedürfnissen gelten höhere Grenzen. Bei Veränderung des Einkommens (zum Beispiel Karenz,…), kann auch nachträglich eine Superförderung beantragt werden.

 Höchsteinkommensgrenzen - Eigenmittelersatzdarlehen

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