©WienerWohnen/Steinbach
Sonderaktion 2021: Gemeindewohnungen ohne "Begründeten Wohnbedarf"
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Gaal ermöglicht Zugang zu bestimmten Gemeindewohnungen 2021 auch ohne „Begründeten Wohnbedarf“
Sonderaktion soll in schwieriger Corona-Zeit WienerInnen helfen, die ein dringendes Wohnproblem haben
Die Corona-Ausnahmesituation im Jahr 2020 macht sich für viele Menschen leider auch in der Brieftasche bemerkbar. Das Einkommen ist oft weniger geworden, Miete und Rechnungen sind aber noch immer zu zahlen.
Um WienerInnen in dieser Situation ein konkretes Unterstützungsangebot zu machen, hat Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal eine auf 2021 beschränkte Aktion initiiert: Wiener Wohnen öffnet von Anfang Jänner bis Ende Dezember des kommenden Jahres den Zugang zu Gemeindewohnungen mit 1- bis 2 Zimmern auch für Menschen, die keinen „Begründeten Wohnbedarf“ vorweisen können.
Wohnungssuchende, die also nicht alle Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket mit „Begründetem Wohnbedarf“ erfüllen und daher unter normalen Umständen keinen Zugang in den Gemeindebau hätten, können 2021 jeweils in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen. Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe unter wohnberatung-wien.at verfügbar.
Vizebürgermeisterin Gaal: Konkreter Vorteil für die WienerInnen
„Wir haben uns gemeinsam mit Wiener Wohnen und der Wohnberatung Wien überlegt, wie wir den Wienerinnen und Wienern in dieser für viele so schwierigen Zeit einen konkreten Vorteil verschaffen können. Die vorliegende Lösung bietet nun eine einmalige Möglichkeit, in die Welt des Wiener Gemeindebaus einzutreten, wo es günstige Mieten und unbefristete Verträge gibt und keine Eigenmittel und keine Kaution zu zahlen sind“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Gaal.
Im Vordergrund steht für die Stadt Wien bei dieser zeitlich befristeten Aktion, dass dadurch ein dringendes Wohnproblem gelöst werden soll. Zum Beispiel, wenn durch Corona-bedingte Kurzarbeit oder vergleichbare Probleme die hohe Miete für die Privatwohnung nicht mehr finanzierbar ist. Oder wenn aufgrund von Ereignissen privater Natur (etwa Scheidung oder Trennung) akuter Wohnungsbedarf besteht.
Die Wohnberatung Wien steht sehr gerne für Informationen und Beratungsgespräche zur Verfügung, in denen geklärt wird, wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann. Persönliche Beratung ist aktuell Corona-bedingt nur mit Termin möglich. Termine gibt es unter der Telefonnummer 01 24 111 oder per E-Mail wohnberatung@wohnberatung-wien.at.